Schimmel-Ratgeber
Die fachgerechte Schimmelpilz-Sanierung
Durch gezieltes Lüften und Heizen der befallenen Stellen sollte die Feuchtigkeit reduziert und ein weiteres Schimmelpilzwachstum
eingeschränkt werden.
Das bedeutet zumeist aber auch stärkere Luftbewegungen, deren Folge wiederum ein Aufwirbeln und Umherwirbeln der Schimmelpilzsporen
ist. Gelüftet werden sollte bei Befall also nur, wenn zuvor bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt worden sind - etwa durch
Abwischen oder Absaugen (siehe weiter unten). So lassen sich hohe Konzentrationen von Schimmelsporen in der Raumluft vermeiden.
Stark befallene Stellen sollten möglichst rasch saniert werden. Wenn nicht sofort saniert werden kann, ist es auch möglich, befallene
Stellen übergangsweise zu reinigen und zu desinfizieren.
Dabei sollte möglichst kein Staub verwirbelt werden, denn mit dem Staub verteilen sich die Sporen der Schimmelpilze. Möglich ist es auch,
die befallenen Stellen übergangsweise abzudecken oder abzuschotten. Zum Desinfizieren eignet sich zum Beispiel 80 %-iger Ethylalkohol
(Ethanol) bei feuchten Flächen und 70 %-iger Ethylalkohol bei trockenen Flächen. Bei Verwendung von Brennspiritus (vergällter Ethylalkohol)
ist dieser vor Gebrauch mit etwa ein bis zwei Kaffeetassen Wasser auf einen Liter Brennspiritus zu verdünnen. Für diese vorübergehenden
Maßnahmen sollten Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille getragen werden, die in Baumärkten erhältlich sind. Außerdem sollte an die
Feuer- und Explosionsgefahr bei Verwendung von Alkohol gedacht und deshalb gut gelüftet, nicht geraucht und offenes Feuer vermieden werden.
Schimmelpilze vollständig entfernen
Die endgültige Sanierung von schimmelpilzbefallenen Materialien muss das Ziel haben, die Schimmelpilze
vollständig zu entfernen. Es reicht nicht, die Schimmelpilze zu töten, denn auch tote Schimmelpilze können allergische und
reizende Wirkungen haben.
Sanierungsempfehlung:
Fungizide: Nicht zu empfehlen ist in Innenräumen die Verwendung von Mitteln zur Pilzabtötung, sogenannten Fungiziden.
Grund: Bei intensiver Anwendung von Fungiziden sind gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen.
Nicht zu empfehlen ist auch Essiglösung als Hausrezept, denn viele Baustoffe neutralisieren die Essigsäure und machen sie damit unwirksam.
Bei glatten Oberflächen - etwa Metall, Keramik, Glas - können Schimmelpilze mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger entfernt werden.
Anschließend können die Flächen mit Alkohol desinfiziert werden - wie oben bereits beschrieben.
Befallene poröse Materialien - etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen - können nicht gereinigt werden.
Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall
auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig - dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten - durch Abtragen der Baustoffe
entfernt werden.
Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr schwierig zu sanieren.
Es muss zumeist entsorgt werden. Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher Befall durch
Abschleifen entfernt werden.
Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche - also Stühle und Schränke - sollten oberflächlich feucht gereinigt,
getrocknet und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden.
Dabei sind die oben genannte Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.
Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand
sinnvoll zu sanieren.
Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien - wie Teppiche oder Vorhänge - sind zumeist ebenfalls
nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.
Was muss ich bei der Schimmelpilz-Sanierung beachten?
Sanierungen kleineren Umfangs - etwa bei lediglich oberflächlichem Befall und wenn die befallene Fläche kleiner ist als circa
0,4 Quadratmeter (100 x 40 Zentimeter) - kann jeder oder jede im allgemeinen selber machen.
In diesen Fällen besteht für gesunde Personen kein Risiko. Dabei sind vorsorglich Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille zu
tragen. Für Allergiker oder Vorgeschädigte mit chronischen Erkrankungen der Atemwege sowie für Personen mit geschwächtem
Immunsystem kann ein gesundheitliches Risiko durch die Schimmelpilzsporen nicht ausgeschlossen werden. Diese Personen sollten sich
nicht an der Sanierung beteiligen.
Bei massivem, großflächigem Schimmelpilzbefall sollten qualifizierte Fachleute die Sanierung vornehmen, denn: Bei solchen Sanierungen
können sehr hohe Konzentrationen an gesundheitsbelastenden Sporen freigesetzt werden.
Achten Sie darauf, dass Sie Firmen beauftragen, die mit solchen Sanierungsarbeiten, den hierbei auftretenden Gefahren, den
erforderlichen Schutzmaßnahmen und den zu beachtenden Vorschriften und Empfehlungen vertraut sind.
Beispielhafte Vorgehensweise bei der Eigensanierung:
Befallene Tapeten können entfernt, andere oberflächlich befallene Stellen feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit
Feinstaubfilter (HEPA-Filter der bei modernen Bodenstaubsaugern in der Regel serienmäßig ist) abgesaugt, die Staubsaugerbeutel
entsorgt und die Flächen anschließend mit 70-80 %-igem Ethylalkohol behandelt werden. Dabei muss auch an die Brand- und Explosionsgefahr
bei großflächigerer Verwendung des Alkohols gedacht werden, also:
Nur kleine Mengen verwenden, gut lüften, nicht rauchen, kein
offenes Feuer. Tragen Sie Schutzhandschuhe, Mundschutz und Schutzbrille. Nach der Beendigung der Sanierung sollte die Umgebung der sanierten Stellen feucht gereinigt werden, um verteilten Feinstaub zu entfernen. Die bei der Sanierung anfallenden, mit Schimmelpilzen belasteten Abfälle,
können in Plastikbeutel verpackt mit dem Hausmüll entsorgt werden, danach unbedingt duschen und Kleidung wechseln.
Vorgeschädigte Personen mit chronischer Erkrankung der Atemwege sowie Personen mit geschwächtem Immunsystem sollten keine Sanierungsarbeiten durchführen.
Quelle: Umweltbundesamt: Berlin: Wenn das Hochwasser zurückgeht, kommt der Schimmelpilz. Umweltbundesamt gibt Tipps gegen gesundheitsgefährdende Schimmelpilzbildung (Presse-Information des Umweltbundesamtes vom 30.08.2002)
http://www.hygieneinspektoren.de/fachinformationen/sonstiges/schimmel.pdf